Schadenersatz
Schadenersatz

Schmerzengeld und Folgeschäden in Österreich

Wie Schmerzengeld, psychische Folgen und weitere Schäden nach einer Verletzung rechtlich eingeordnet werden.

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Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte · Schadenersatz und Zivilrecht

Im Schadenersatz entscheiden Details: Ursache, Beweis, Schadensposition und Frist. Wir bringen diese Ebenen in eine nachvollziehbare Reihenfolge und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

§ 1325 ABGB nennt neben Heilungskosten und dem Verdienstentgang auch ein angemessenes Schmerzengeld. Dabei handelt es sich um eine einmalige Geldleistung für körperliche und seelische Schmerzen. Die Höhe ergibt sich nicht aus einer einfachen Tabelle. Entscheidend sind unter anderem Art, Intensität und Dauer der Schmerzen, Operationen, Behandlungen, Dauerfolgen und die konkrete Lebensbeeinträchtigung.

Neben dem Schmerzengeld können weitere Ansprüche bestehen. Dazu gehören etwa Heilungskosten, notwendige Pflege, Verdienstentgang, beschädigte Sachen oder Kosten einer notwendigen Anpassung des Alltags. Diese Positionen dürfen nicht mit dem Schmerzengeld vermischt werden, weil jeweils andere Tatsachen und Belege maßgeblich sind.

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass auch psychische Schmerzen und ungewöhnliche Verletzungsfolgen sorgfältig eingeordnet werden müssen. In OGH 8 Ob 52/26v vom 20. Mai 2026 wurde dem Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem die Frage vorgelegt, wie körperliche und psychische Schäden nach einem fehlerhaften Medizinprodukt im Produkthaftungsrecht zu beurteilen sind. Die Entscheidung ist ein Vorlagebeschluss und keine abschließende Entscheidung über den Anspruch.

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Situationscheck

Was ist nach einer Verletzung zuerst zu klären?

Der kurze Check hilft, die wichtigsten Unterlagen und Fragen zu ordnen.

01 Frage 1

Welche Folge steht derzeit im Vordergrund?

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Behandlungsverlauf lückenlos dokumentieren

Sammeln Sie Befunde, Entlassungsberichte, Therapiepläne, Schmerzangaben und Rechnungen in zeitlicher Reihenfolge. Wichtig ist, welche Beschwerden wann auftraten und welche Behandlung sie erforderten.

02

Dauerfolge medizinisch und praktisch beschreiben

Eine Dauerfolge sollte nicht nur mit einem Schlagwort bezeichnet werden. Beschreiben Sie konkret, welche Bewegungen, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe oder Alltagssituationen verändert sind. Für die Prognose sind aktuelle Befunde und fachärztliche Einschätzungen wichtig.

03

Jede Vermögensfolge einzeln berechnen

Trennen Sie Heilungskosten, Pflegeaufwand, Hilfsmittel und Verdienstentgang. Ordnen Sie jeder Position einen Zeitraum, einen Betrag und einen Beleg zu. So bleibt sichtbar, welche Kosten bereits eingetreten und welche künftig zu erwarten sind.

Schadenpositionen

Schmerzengeld und Folgeschäden richtig trennen

Eine klare Aufteilung macht die Forderung nachvollziehbar und verhindert, dass wichtige Kosten untergehen.

Schmerzengeld und Folgeschäden richtig trennen
Schmerzengeld Vermögensschaden Dauerfolgen
Körperliche und seelische Schmerzen Konkrete Kosten und finanzielle Nachteile Bleibende Einschränkungen und künftige Folgen
Intensität, Dauer, Operationen und Behandlungen Heilung, Pflege, Verdienstentgang und Hilfsmittel Funktion, Alltag, Beruf und persönliche Lebensführung
Medizinische Befunde und nachvollziehbarer Verlauf Rechnungen, Zahlungsbelege und Berechnungen Gutachten, Prognose und Vergleich mit dem Zustand vor der Verletzung

Welche Positionen verlangt werden können, hängt vom Haftungsgrund, vom Verlauf und von den vorhandenen Beweisen ab.

Was Schmerzengeld nach § 1325 ABGB abdeckt

Schmerzengeld soll körperliche und seelische Schmerzen ausgleichen, die durch eine Verletzung verursacht wurden. Es geht nicht um eine Bezahlung jeder unangenehmen Folge, sondern um die angemessene Abgeltung des immateriellen Schadens. Der Anspruch setzt daher eine rechtlich zurechenbare Verletzung und einen nachvollziehbaren Schmerzverlauf voraus.

Körperliche Schmerzen können etwa durch die Verletzung selbst, Operationen, Wundheilung, Physiotherapie oder weitere Eingriffe entstehen. Seelische Schmerzen können hinzukommen, wenn die Verletzung beispielsweise eine psychische Erkrankung, eine erhebliche Angst oder eine belastende Anpassungsreaktion verursacht. Eine bloße Behauptung reicht in einem strittigen Verfahren meist nicht aus. Medizinische Dokumentation und eine klare zeitliche Darstellung sind wichtig.

Schmerzengeld ist von Heilungskosten und Verdienstentgang zu unterscheiden. Medikamente, Therapien und notwendige Hilfsmittel gehören grundsätzlich in die Vermögensschadenberechnung. Ein Einkommensverlust wird gesondert beurteilt. Die gleiche Folge darf nicht zweimal unter verschiedenen Bezeichnungen verlangt werden.

  • Schmerzen nach Intensität, Dauer und Ursache ordnen
  • Körperliche und psychische Beschwerden getrennt beschreiben
  • Behandlung, Operationen und Nachwirkungen zeitlich dokumentieren
  • Schmerzengeld nicht mit konkreten Kostenpositionen vermischen

Wie die Höhe von Schmerzengeld bestimmt wird

Die Bemessung ist eine rechtliche Gesamtbeurteilung. Gerichte berücksichtigen den gesamten Verlauf und greifen zur Orientierung auf die österreichische Rechtsprechung zurück. Entscheidend sind nicht einzelne Tagessätze allein, sondern das Zusammenspiel aus Schmerzintensität, Schmerzperioden, Behandlung, Dauerfolgen, Alter, Lebenssituation und den besonderen Auswirkungen der Verletzung.

Für die Darstellung hat sich eine Schmerzperiodenaufstellung bewährt. Sie sollte zeigen, wann starke, mittelstarke oder leichte Schmerzen bestanden und wodurch sie ausgelöst wurden. Diese Einteilung ersetzt kein Gutachten, sie macht den Verlauf aber prüfbar. Bei wechselnden Beschwerden sind die konkreten Auslöser und Erholungsphasen festzuhalten.

Eine vorschnelle endgültige Bezifferung kann problematisch sein, wenn die Behandlung noch läuft oder die Prognose offen ist. Dann ist zu prüfen, ob eine abschließende Regelung bereits sinnvoll ist oder ob künftige Schäden ausdrücklich vorbehalten beziehungsweise festgestellt werden müssen.

Dauerfolgen und psychische Schäden nach Verletzungen

Eine Verletzung kann auch dann erhebliche Folgen haben, wenn die akute Behandlung abgeschlossen ist. Bewegungseinschränkungen, Narben, chronische Schmerzen, Konzentrationsprobleme oder eine dauerhafte Belastung im Beruf und im Alltag können die Lebensführung verändern. Für die rechtliche Einordnung zählt die konkrete Auswirkung, nicht nur die Diagnosebezeichnung.

Psychische Folgen sollten fachlich abgeklärt und ebenso sorgfältig dokumentiert werden wie körperliche Beschwerden. Relevant können etwa eine posttraumatische Belastungsstörung, eine depressive Reaktion oder eine Anpassungsstörung sein. Es muss nachvollziehbar sein, wann die Beschwerden begonnen haben, wie sie sich entwickelt haben und in welchem Zusammenhang sie mit dem schädigenden Ereignis stehen.

Bei einer Prognose ist zwischen einer bereits eingetretenen Dauerfolge und einem bloßen Risiko zu unterscheiden. Ein Feststellungsbegehren kann bedeutsam werden, wenn weitere Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Ob und in welchem Umfang dies erforderlich ist, hängt vom konkreten Befund und vom Haftungsgrund ab.

  • Dauerhafte Einschränkungen in Alltag und Beruf konkret beschreiben
  • Psychische Beschwerden zeitnah fachärztlich abklären lassen
  • Diagnose, Behandlung und Kausalität nicht automatisch gleichsetzen
  • Künftige Risiken von bereits eingetretenen Schäden unterscheiden

Welche Folgeschäden zusätzlich ersetzt werden können

Nach einer Körperverletzung können neben Schmerzengeld zahlreiche Vermögensfolgen entstehen. Dazu gehören notwendige Heilbehandlung, Medikamente, Fahrtkosten, Pflege, Haushaltshilfe, Hilfsmittel und Anpassungen der Wohnung. Jede Position braucht eine sachliche Begründung und möglichst einen Beleg.

Auch Verdienstentgang ist eigenständig zu berechnen. Dafür können Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnzettel, Krankenstandsbestätigungen, Steuerunterlagen oder betriebliche Unterlagen erforderlich sein. Bei Selbstständigen ist regelmäßig eine genaue Gegenüberstellung des tatsächlichen und des ohne Verletzung zu erwartenden Verlaufs nötig.

Werden Sachen beschädigt, ist der Sachschaden von den Personenschäden zu trennen. Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen kann auch unbezahlte Hilfe relevant sein, wenn sie verletzungsbedingt erforderlich war. Ob und wie eine solche Leistung bewertet wird, muss anhand des konkreten Bedarfs und der österreichischen Rechtsprechung geprüft werden.

Beweise für Schmerzengeld und Folgeschäden sichern

Beginnen Sie mit einer Chronologie: Unfall oder schädigendes Ereignis, erste Beschwerden, Untersuchungen, Eingriffe, Therapien, Krankenstände und aktuelle Einschränkungen. Ergänzen Sie jeweils die behandelnde Stelle und die dazugehörigen Unterlagen. Eine kurze tägliche Notiz kann bei wechselnden Schmerzen hilfreicher sein als eine spätere pauschale Erinnerung.

Befunde sollten vollständig mit Beilagen aufbewahrt werden. Dazu gehören auch Überweisungen, Therapiepläne, Medikamentenlisten, Bildgebung und fachärztliche Stellungnahmen. Bei psychischen Folgen sind Verlauf, Auslöser, Behandlung und Auswirkungen auf den Alltag besonders wichtig.

Vor einer endgültigen Einigung sollten Sie prüfen, ob die Folgen medizinisch stabil beurteilt werden können. Ein Vergleich kann zwar Planungssicherheit schaffen, seine Reichweite muss aber klar feststehen. Unklare Erledigungsklauseln können später zu Streit über weitere Schäden führen.

  • Chronologie mit Belegnummern führen
  • Befunde, Rechnungen und digitale Dateien vollständig sichern
  • Arbeits- und Einkommensausfälle separat dokumentieren
  • Auswirkungen auf Haushalt, Beruf und Freizeit konkret festhalten

Aktuelle Einordnung der Produkthaftung

Der OGH hat mit Beschluss 8 Ob 52/26v vom 20. Mai 2026 Fragen zur Auslegung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie dem EuGH vorgelegt. Im Ausgangsfall ging es um ein fehlerhaftes Medizinprodukt, eine ungewollte Schwangerschaft sowie körperliche und psychische Beschwerden. Das Verfahren wurde bis zur Vorabentscheidung ausgesetzt.

Der Beschluss zeigt, dass die rechtliche Bewertung ungewöhnlicher Folgeverläufe mehrere Ebenen verbinden kann: Produktfehler, Körperverletzung, Kausalität, psychische Schmerzen, weitere Kosten und mögliche Mitverantwortung. Aus dem Vorlagebeschluss lässt sich noch kein allgemein gültiger Ersatzanspruch für vergleichbare Fälle ableiten. Entscheidend bleiben die konkrete Anspruchsgrundlage und die tatsächlichen Beweise.

Bei Produktschäden sollten daher Produktunterlagen, Kauf- oder Behandlungsnachweise, Warnungen, Rückrufinformationen, Befunde und eine genaue Ereignischronologie gesichert werden. Die produkthaftungsrechtliche Einordnung sollte von allgemeinen Schadenersatzfragen getrennt geprüft werden.

Unterlagen für die anwaltliche Prüfung vorbereiten

Für eine erste Prüfung sind eine kurze Chronologie, die vollständigen medizinischen Unterlagen und eine Liste aller Schadenpositionen besonders hilfreich. Ergänzen Sie Schriftverkehr mit Versicherungen oder der verantwortlichen Person, bisherige Angebote, Zahlungsbelege und Angaben zu Zeuginnen und Zeugen.

Ordnen Sie Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflege, Haushaltshilfe und Sachschäden in getrennten Abschnitten. Notieren Sie bei jeder Position, ob sie bereits eingetreten, laufend oder künftig zu erwarten ist. So lässt sich vermeiden, dass eine wichtige Folge nur beiläufig erwähnt wird.

Eine anwaltliche Prüfung kann klären, welcher Haftungsgrund passt, welche Beweise noch fehlen, ob eine Dauerfolge absehbar ist und wie die Verhandlung mit der Versicherung oder der verantwortlichen Person vorbereitet werden kann.

FAQ

Häufige Fragen zu Schmerzengeld und Folgeschäden

Wie wird Schmerzengeld in Österreich berechnet? +
Die Höhe wird nach einer Gesamtbeurteilung des Schmerzverlaufs bestimmt. Berücksichtigt werden unter anderem Intensität und Dauer, Operationen, Behandlungen, Dauerfolgen und die konkreten Auswirkungen auf das Leben. Eine pauschale Tabelle ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht.
Sind psychische Folgen zusätzlich zu Schmerzengeld ersatzfähig? +
Psychische Schmerzen können bei einer rechtlich zurechenbaren Verletzung in die Schmerzengeldbemessung einfließen. Eine eigenständige Erkrankung oder weitere Kosten können zusätzliche Fragen auslösen. Wichtig sind eine fachliche Abklärung, der zeitliche Verlauf und der Nachweis des Zusammenhangs.
Welche Folgeschäden kann ich neben Schmerzengeld verlangen? +
Je nach Fall kommen etwa Heilungskosten, Pflege, Haushaltshilfe, Hilfsmittel, Verdienstentgang und weitere notwendige Vermögensschäden in Betracht. Diese Positionen werden getrennt vom Schmerzengeld berechnet und sollten jeweils mit Zeitraum, Betrag und Beleg dargestellt werden.
Was sollte ich nach einer Verletzung dokumentieren? +
Sichern Sie Befunde, Rechnungen, Therapieunterlagen, eine Chronologie der Beschwerden, Krankenstände und Angaben zu Auswirkungen auf Beruf und Alltag. Auch Schriftverkehr mit Versicherungen und mögliche Zeugenaussagen sollten geordnet aufbewahrt werden.

Fachliche Grundlagen

  • § 1325 ABGB

    Grundlage für Heilungskosten, Verdienstentgang und angemessenes Schmerzengeld nach einer Körperverletzung.

  • OGH 8 Ob 52/26v vom 20. Mai 2026

    Vorlagebeschluss zur unionsrechtlichen Einordnung körperlicher und psychischer Schäden nach einem fehlerhaften Medizinprodukt.

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