Lexikon
Schadenersatz von A bis Z.
Zentrale Begriffe zu Anspruch, Beweis, Verjährung und Durchsetzung kurz erklärt.
Ihr Ansprechpartner
Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
BRANDAUER Rechtsanwälte · Schadenersatz und Zivilrecht
Im Schadenersatz entscheiden Details: Ursache, Beweis, Schadensposition und Frist. Wir bringen diese Ebenen in eine nachvollziehbare Reihenfolge und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
A
- Amtshaftung Haftung eines Rechtsträgers für rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten seiner Organe in Vollziehung der Gesetze.
- Anspruchsberechtigung Berechtigung, einen konkreten Schadenersatzanspruch im eigenen Namen geltend zu machen.
- Aufwandersatz Ersatz notwendiger Aufwendungen, die zur Vermeidung oder Behebung eines Schadens gemacht wurden.
F
G
H
- Haftung für Gehilfen Verantwortung für Personen, deren sich jemand zur Erfüllung einer Pflicht bedient.
- Haushaltsführungsschaden Nachteil, weil die verletzte Person den Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht wie bisher führen kann.
- Heilungskosten Notwendige Kosten für die Heilung oder Linderung einer durch das schädigende Ereignis verursachten Verletzung.
N
P
- Personenschaden Verletzung des Körpers oder der Gesundheit mit möglichen Vermögens- und Nichtvermögensfolgen.
- Pflegekosten Kosten für notwendige Pflege und Betreuung infolge einer Körperverletzung.
- Positiver Schaden Tatsächliche Vermögenseinbuße, die durch das schädigende Ereignis verursacht wurde.
- Produkthaftung Gesetzliche Haftung für Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt an Personen oder bestimmten Sachen verursacht.
S
- Sachschaden Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer körperlichen Sache.
- Schaden Nachteil an Vermögen, Rechten oder geschützten Interessen, der nach den gesetzlichen Voraussetzungen auszugleichen ist.
- Schadensminderungspflicht Pflicht, einen bereits eingetretenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern.
- Schmerzengeld Geldersatz für körperliche und seelische Schmerzen infolge einer Körperverletzung (§ 1325 ABGB).
- Solidarhaftung Haftung mehrerer Personen, bei der der Geschädigte den gesamten Ersatz von jeder haftenden Person verlangen kann.
V
- Verdienstentgang Einkommensnachteil, der durch eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit oder Einschränkung entsteht.
- Verkehrssicherungspflicht Pflicht, erkennbare Gefahren für Personen in einem eröffneten oder beherrschbaren Bereich zu vermeiden.
- Vermögensschaden Schaden, der sich unmittelbar in einer messbaren Vermögenseinbuße auswirkt.
- Verschulden Vorwerfbare Verletzung einer Sorgfaltspflicht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
- Vertragshaftung Schadenersatz wegen Verletzung einer bestehenden vertraglichen Pflicht.
- Vorsatz Bewusstes und gewolltes Herbeiführen oder Inkaufnehmen des schädigenden Erfolgs.
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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