Ein Schadenersatzfall wird nicht allein dadurch schlüssig, dass ein Nachteil eingetreten ist. Regelmäßig müssen der konkrete Schaden, ein haftungsbegründender Vorgang, die Verursachung und die rechtliche Verantwortlichkeit zusammengeführt werden. Je nach Fall kommen Vertrag, Gesetz, Verschulden, Gefährdungshaftung oder besondere Schutzvorschriften in Betracht.
Für die Vorbereitung hilft eine Trennung in vier Ebenen: Ereignis, Rechtsverletzung, Schaden und Höhe. Ein Gutachten kann etwa den technischen Mangel beschreiben. Es beantwortet aber nicht automatisch, wer dafür einzustehen hat oder welche weiteren Kosten rechtlich ersetzt werden können.
Bei Mitverantwortung ist auch § 1304 ABGB zu berücksichtigen. Ein eigenes Verhalten kann die Ersatzpflicht beeinflussen, wenn es zur Schadensentstehung oder Schadensvergrößerung beigetragen hat. Ob das im konkreten Fall so ist, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur anhand des Ablaufs beurteilen.