Lexikon
Schmerzengeld
Geldersatz für körperliche und seelische Schmerzen infolge einer Körperverletzung (§ 1325 ABGB).
Kurz erklärt
Bei der Bemessung zählen Art, Intensität und Dauer der Schmerzen sowie die eingetretenen Dauerfolgen. Auch seelische Beeinträchtigungen können berücksichtigt werden.
Die konkrete Höhe hängt vom Verletzungsbild und vom Heilungsverlauf ab. Medizinische Befunde und eine nachvollziehbare Dokumentation sind deshalb wichtig.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?
Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.
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