Schadenersatz
Lexikon

Wiederbeschaffungswert

Betrag, der für die Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache erforderlich ist.

Kurz erklärt

Der Wiederbeschaffungswert ist bei Sachschäden eine mögliche Berechnungsgröße. Alter, Zustand, Ausstattung und Marktangebot sind zu berücksichtigen.

Die Berechnung muss den tatsächlichen Ersatzbedarf abbilden und darf keine Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand finanzieren.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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