Schadenersatz
Rechner und Werkzeuge

Verjährungs-Check

Ordnen Sie die entscheidenden Zeitpunkte und den Stand Ihrer Forderung ein.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte · Schadenersatz und Zivilrecht

Im Schadenersatz entscheiden Details: Ursache, Beweis, Schadensposition und Frist. Wir bringen diese Ebenen in eine nachvollziehbare Reihenfolge und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Bei Schadenersatzansprüchen kommt es regelmäßig darauf an, wann Sie den Schaden und die ersatzpflichtige Person kannten. § 1489 ABGB sieht grundsätzlich drei Jahre ab dieser Kenntnis vor. Der genaue Fristbeginn, eine Hemmung oder ein Neubeginn hängen von den Umständen und vom Anspruch ab.

Beantworten Sie die Fragen nach Ihrem aktuellen Kenntnisstand. Das Ergebnis ist eine vorsichtige Einordnung, keine Berechnung eines konkreten Fristendes.

Rechner und Werkzeuge

Verjährungs-Check

Dieser Check berechnet keine verbindliche Frist. Er zeigt, ob eine zeitnahe Prüfung naheliegt, welche Angaben für den Fristbeginn fehlen und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

01 Frage 1

Wie sicher können Sie den Beginn der Kenntnis einordnen?

Entscheidend ist regelmäßig die Kenntnis von Schaden und ersatzpflichtiger Person. Ein einzelnes Ereignisdatum reicht dafür nicht immer aus.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Fristprüfung vorbereiten

Erstellen Sie eine Chronologie mit Ereignis, erster Kenntnis vom Schaden, Kenntnis der ersatzpflichtigen Person und allen späteren Kontakten. Ordnen Sie jedem Datum die dazugehörige Nachricht oder Urkunde zu.

Ob daraus ein konkretes Fristende folgt, lässt sich erst nach Prüfung des Anspruchs und möglicher verjährungsrechtlicher Besonderheiten beurteilen.

02

Fristprüfung vorbereiten

Erstellen Sie eine Chronologie mit Ereignis, erster Kenntnis vom Schaden, Kenntnis der ersatzpflichtigen Person und allen späteren Kontakten. Ordnen Sie jedem Datum die dazugehörige Nachricht oder Urkunde zu.

Ob daraus ein konkretes Fristende folgt, lässt sich erst nach Prüfung des Anspruchs und möglicher verjährungsrechtlicher Besonderheiten beurteilen.

03

Fristprüfung vorbereiten

Erstellen Sie eine Chronologie mit Ereignis, erster Kenntnis vom Schaden, Kenntnis der ersatzpflichtigen Person und allen späteren Kontakten. Ordnen Sie jedem Datum die dazugehörige Nachricht oder Urkunde zu.

Ob daraus ein konkretes Fristende folgt, lässt sich erst nach Prüfung des Anspruchs und möglicher verjährungsrechtlicher Besonderheiten beurteilen.

04

Zeitnahe Prüfung sinnvoll

Sammeln Sie jetzt die Unterlagen zum Schaden, zur Kenntnis der verantwortlichen Person und zu jedem bisherigen Kontakt. Verlassen Sie sich nicht allein auf Gespräche oder allgemeine Zusagen, wenn deren rechtliche Wirkung nicht feststeht.

Eine zeitnahe Prüfung soll klären, ob der Anspruch noch durchsetzbar ist und welche Maßnahme im konkreten Fall erforderlich ist.

05

Zeitnahe Prüfung sinnvoll

Sammeln Sie jetzt die Unterlagen zum Schaden, zur Kenntnis der verantwortlichen Person und zu jedem bisherigen Kontakt. Verlassen Sie sich nicht allein auf Gespräche oder allgemeine Zusagen, wenn deren rechtliche Wirkung nicht feststeht.

Eine zeitnahe Prüfung soll klären, ob der Anspruch noch durchsetzbar ist und welche Maßnahme im konkreten Fall erforderlich ist.

06

Zeitnahe Prüfung sinnvoll

Sammeln Sie jetzt die Unterlagen zum Schaden, zur Kenntnis der verantwortlichen Person und zu jedem bisherigen Kontakt. Verlassen Sie sich nicht allein auf Gespräche oder allgemeine Zusagen, wenn deren rechtliche Wirkung nicht feststeht.

Eine zeitnahe Prüfung soll klären, ob der Anspruch noch durchsetzbar ist und welche Maßnahme im konkreten Fall erforderlich ist.

07

Frist und nächste Maßnahme vorrangig klären

Stellen Sie die vollständige Akte mit Ereignis, Schaden, verantwortlicher Person, Kenntniszeitpunkten und bisherigen Schritten zusammen. Lassen Sie besonders prüfen, ob bereits eine Frist läuft und welche konkrete Maßnahme den Anspruch sichern kann.

Der Check kann weder Hemmung noch Unterbrechung noch die Wirkung einer Anerkennung beurteilen. Diese Punkte müssen anhand der Originalunterlagen geprüft werden.

08

Frist und nächste Maßnahme vorrangig klären

Stellen Sie die vollständige Akte mit Ereignis, Schaden, verantwortlicher Person, Kenntniszeitpunkten und bisherigen Schritten zusammen. Lassen Sie besonders prüfen, ob bereits eine Frist läuft und welche konkrete Maßnahme den Anspruch sichern kann.

Der Check kann weder Hemmung noch Unterbrechung noch die Wirkung einer Anerkennung beurteilen. Diese Punkte müssen anhand der Originalunterlagen geprüft werden.

09

Frist und nächste Maßnahme vorrangig klären

Stellen Sie die vollständige Akte mit Ereignis, Schaden, verantwortlicher Person, Kenntniszeitpunkten und bisherigen Schritten zusammen. Lassen Sie besonders prüfen, ob bereits eine Frist läuft und welche konkrete Maßnahme den Anspruch sichern kann.

Der Check kann weder Hemmung noch Unterbrechung noch die Wirkung einer Anerkennung beurteilen. Diese Punkte müssen anhand der Originalunterlagen geprüft werden.

Was Sie als Nächstes tun können

Trennen Sie Ereignisdatum, Schadenseintritt, Kenntnis des Schadens und Kenntnis der ersatzpflichtigen Person. Halten Sie außerdem fest, welche Schritte bereits gesetzt wurden und welche Antwort darauf eingelangt ist.

Diese Unterlagen sind hilfreich

  • Chronologie von Ereignis, Schaden und den ersten Informationen über die verantwortliche Person
  • Fotos, Gutachten, Rechnungen, Befunde und sonstige Schadensnachweise
  • Schriftverkehr mit der verantwortlichen Person, Versicherungen oder Vertragspartnern
  • Meldungen, Forderungsschreiben, Antworten und Nachweise über deren Zugang
  • Gerichtliche Unterlagen oder schriftliche Vereinbarungen, sofern vorhanden

Rechtlicher Rahmen

  • § 1489 ABGB sieht für Schadenersatzansprüche grundsätzlich eine dreijährige Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger vor; besondere gesetzliche Regeln können abweichen.
  • § 1478 ABGB enthält die allgemeine Regel zur langen Verjährungsfrist, soweit keine besondere Frist gilt.
  • §§ 1494 und 1496 ABGB betreffen besondere Konstellationen des Fristenlaufs. Ob sie anwendbar sind, hängt von den persönlichen und tatsächlichen Umständen ab.

Beginnt die Frist immer am Tag des Unfalls oder Schadens?

Nicht zwingend. Für den Anspruch nach § 1489 ABGB kommt es grundsätzlich auf die Kenntnis von Schaden und ersatzpflichtiger Person an. Ereignisdatum und Kenntnisdatum können daher auseinanderfallen.

Reicht eine Meldung an die Versicherung aus?

Eine Meldung kann für die Chronologie wichtig sein. Ob sie den Lauf der Verjährung beeinflusst oder den Anspruch ausreichend geltend macht, hängt vom Inhalt, dem Empfänger und den Umständen ab.

Kann der Check das konkrete Fristende nennen?

Nein. Dafür müssen unter anderem Anspruchsart, Kenntniszeitpunkte, mögliche besondere Regeln und bereits gesetzte Schritte anhand der Originalunterlagen geprüft werden.

Rechtsnews abonnieren

Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews.

Newsletter abonnieren →

Beweis, Verhandlung und Verjährung

Wie Sie Zeitpunkte, Unterlagen und weitere Schritte in einem Schadenersatzfall ordnen.

Schaden-Dokumentations-Check

Prüfen Sie, welche Belege zu Ereignis, Ursache und Schadensumfang noch fehlen.

Dieser Check gibt eine allgemeine Orientierung zur österreichischen Rechtslage. Er ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg