Schadenersatz
Lexikon

Anspruchsberechtigung

Berechtigung, einen konkreten Schadenersatzanspruch im eigenen Namen geltend zu machen.

Kurz erklärt

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die Person, deren geschütztes Recht verletzt und deren Schaden verursacht wurde. Sonderregeln können etwa für Angehörige oder Rechtsnachfolger gelten.

Vor einer Forderung ist deshalb zu klären, wem der Anspruch zusteht und ob er abgetreten, vererbt oder sonst übertragen wurde.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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