Schadenersatz
Lexikon

Produkthaftung

Gesetzliche Haftung für Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt an Personen oder bestimmten Sachen verursacht.

Kurz erklärt

Die Produkthaftung richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz und ist von einer vertraglichen Gewährleistung oder einem Verschulden des Herstellers zu unterscheiden.

Für die Prüfung sind insbesondere Produktfehler, Schaden, Kausalität und die Stellung des Anspruchsberechtigten zu klären.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg