Schadenersatz
Lexikon

Deliktshaftung

Außervertragliche Haftung wegen rechtswidriger und schuldhafter Verletzung eines geschützten Rechts.

Kurz erklärt

Deliktshaftung setzt keinen Vertrag zwischen den Beteiligten voraus. Typische Prüfungen betreffen Rechtswidrigkeit, Verschulden, Kausalität und Schaden.

Ob daneben ein Vertrag besteht, kann die Anspruchsgrundlage und die Beweisführung beeinflussen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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