Lexikon
Schadensminderungspflicht
Pflicht, einen bereits eingetretenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern.
Kurz erklärt
Der Geschädigte muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, um weitere Nachteile zu vermeiden. Das bedeutet nicht, jedes wirtschaftliche oder persönliche Risiko einzugehen.
Welche Maßnahmen zumutbar sind, hängt von Schaden, Dringlichkeit, Kosten und den persönlichen Umständen ab.
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