Schadenersatz
Lexikon

Gefährdungshaftung

Haftung für einen gefährlichen Betrieb oder eine besondere Gefahrenquelle auch ohne persönliches Verschulden.

Kurz erklärt

Gefährdungshaftung entsteht nur, wenn ein besonderes Gesetz sie vorsieht. Sie ist von der allgemeinen Verschuldenshaftung zu unterscheiden.

Typische gesetzliche Haftungsregime betreffen etwa den Betrieb bestimmter Fahrzeuge oder Anlagen. Ihre Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Spezialgesetz.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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