Schadenersatz
Lexikon

Geldersatz

Ersatz des Schadens durch Zahlung eines Geldbetrags, wenn Wiederherstellung nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Kurz erklärt

Geldersatz soll den Geschädigten wirtschaftlich so stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Der Ersatz darf nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen.

Für die Höhe sind Schadensart, Wiederherstellungskosten, Wertminderung und notwendige Folgekosten maßgeblich.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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