Lexikon
Rechtswidrigkeit
Verstoß gegen eine Rechtsnorm oder eine geschützte Rechtsposition ohne tragfähige Rechtfertigung.
Kurz erklärt
Rechtswidrigkeit und Verschulden sind unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Rechtsverletzung kann etwa durch Notwehr oder eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt sein.
Welche Prüfung erforderlich ist, hängt vom verletzten Recht und vom konkreten Verhalten ab.
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