Schadenersatz
Lexikon

Rechtswidrigkeit

Verstoß gegen eine Rechtsnorm oder eine geschützte Rechtsposition ohne tragfähige Rechtfertigung.

Kurz erklärt

Rechtswidrigkeit und Verschulden sind unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Rechtsverletzung kann etwa durch Notwehr oder eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt sein.

Welche Prüfung erforderlich ist, hängt vom verletzten Recht und vom konkreten Verhalten ab.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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