Lexikon
Haftung für Gehilfen
Verantwortung für Personen, deren sich jemand zur Erfüllung einer Pflicht bedient.
Kurz erklärt
Bei der Vertragserfüllung kann das Verhalten eingesetzter Personen dem Schuldner zugerechnet werden. Ob und wie weit das gilt, hängt von der Rechtsbeziehung ab.
Die konkrete Rolle der Hilfsperson, die übertragene Aufgabe und der Zusammenhang mit dem Schaden sind festzustellen.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?
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