Schadenersatz
Lexikon

Naturalrestitution

Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.

Kurz erklärt

Die Wiederherstellung ist die natürliche Form des Schadenersatzes. Bei einer beschädigten Sache kann das etwa die fachgerechte Reparatur bedeuten.

Ist die Naturalrestitution nicht möglich oder nicht zumutbar, tritt grundsätzlich Geldersatz an ihre Stelle.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg