Lexikon
Personenschaden
Verletzung des Körpers oder der Gesundheit mit möglichen Vermögens- und Nichtvermögensfolgen.
Kurz erklärt
Ein Personenschaden kann Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflegebedarf und Schmerzengeld auslösen. Die einzelnen Positionen müssen getrennt festgestellt und belegt werden.
Bei der Beurteilung sind Verletzungsbild, Heilungsverlauf, Dauerfolgen und die konkrete Lebenssituation der betroffenen Person zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?
Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.
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