Schadenersatz
Lexikon

Verschulden

Vorwerfbare Verletzung einer Sorgfaltspflicht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Kurz erklärt

Verschulden umfasst Vorsatz und Fahrlässigkeit. Ob jemand sorgfältig gehandelt hat, wird nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt.

Im Vertrag kann die Verantwortlichkeit anders verteilt oder begrenzt sein, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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