Lexikon
Verschulden
Vorwerfbare Verletzung einer Sorgfaltspflicht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Kurz erklärt
Verschulden umfasst Vorsatz und Fahrlässigkeit. Ob jemand sorgfältig gehandelt hat, wird nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt.
Im Vertrag kann die Verantwortlichkeit anders verteilt oder begrenzt sein, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
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