Lexikon
Verkehrssicherungspflicht
Pflicht, erkennbare Gefahren für Personen in einem eröffneten oder beherrschbaren Bereich zu vermeiden.
Kurz erklärt
Wer einen Bereich eröffnet, betreibt oder eine Gefahrenquelle schafft, muss im zumutbaren Umfang für Sicherheit sorgen. Die Pflicht reicht nicht so weit, jede entfernte Möglichkeit auszuschließen.
Zu prüfen sind vorhersehbare Gefahren, Kontrollmöglichkeiten, Warnungen und die Zumutbarkeit der Sicherungsmaßnahmen.
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