Schadenersatz
Lexikon

Vorsatz

Bewusstes und gewolltes Herbeiführen oder Inkaufnehmen des schädigenden Erfolgs.

Kurz erklärt

Vorsatz ist die stärkste Form des Verschuldens. Die Person muss den relevanten Erfolg zumindest als möglich erkennen und ihn wollen oder in Kauf nehmen.

Ob Vorsatz vorliegt, ergibt sich aus dem Verhalten und den Umständen, nicht allein aus einer späteren Erklärung.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg