Schadenersatz
Lexikon

Entgangener Gewinn

Nicht eingetretener Vermögenszuwachs, dessen Ausbleiben auf das schädigende Ereignis zurückzuführen ist.

Kurz erklärt

Entgangener Gewinn kann neben dem positiven Schaden ersatzfähig sein. Erforderlich sind konkrete Anhaltspunkte für den erwarteten Geschäftsvorteil.

Bloße Hoffnungen oder rein spekulative Umsatzannahmen reichen dafür nicht aus.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

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