Lexikon
Sachschaden
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer körperlichen Sache.
Kurz erklärt
Bei einer beschädigten Sache können Reparaturkosten, eine Wertminderung und notwendige Nebenkosten zu prüfen sein. Bei einem Totalschaden kommt grundsätzlich der Wert der Sache abzüglich eines allfälligen Restwerts in Betracht.
Für die Berechnung sind Zustand, Marktwert, Reparaturmöglichkeit und die Vermeidung einer Überkompensation maßgeblich.
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