Schadenersatz
Lexikon

Ideeller Schaden

Nichtvermögensrechtlicher Nachteil, für den Geldersatz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusteht.

Kurz erklärt

Ideelle Schäden betreffen etwa körperliches Wohlbefinden, Ehre oder Privatsphäre. Geldersatz setzt eine besondere gesetzliche Grundlage voraus.

Schmerzengeld nach § 1325 ABGB ist ein typisches Beispiel für den Ersatz eines ideellen Schadens nach einer Körperverletzung.

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