Schadenersatz
Lexikon

Positiver Schaden

Tatsächliche Vermögenseinbuße, die durch das schädigende Ereignis verursacht wurde.

Kurz erklärt

Der positive Schaden umfasst den bereits eingetretenen Nachteil, etwa die Kosten für die Wiederherstellung oder den Wert einer zerstörten Sache.

Er ist vom entgangenen Gewinn zu unterscheiden, der einen nicht eingetretenen Vermögenszuwachs betrifft.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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